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1.
Anwendungsbereich
Baufi100
vermittelt Darlehen, Bausparverträge, Fonds, und Versicherungen für
Eigennutzer und Kapitalanleger im privaten Bereich. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss der sonstigen Geschäftsbedingungen
für den gesamten Rechtsverkehr mit Baufi100.
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Baufi100 gilt
deutsches Recht.
Als Gerichtsstand gilt Bayreuth
2. Pflichten
des Kunden
Die Wahrnehmung der
Angebote von Baufi100 durch den Kunden erfolgt
auf deren Verantwortung.
Der Kunde erkennt bei Inanspruchnahme der Angebote die
allgemeinen Geschäftsbedingungen von Baufi100 an. Für
Fremdangebote gelten die ABG´s des jeweiligen Betreibers bzw. der
Kooperationspartner.
3.
Leistungen von Baufi100
Die
Tätigkeit von Baufi100 beschränkt sich ausschließlich auf die
Vermittlung von Vertragsabschlüssen im Bereich Darlehens- Bauspar-
Fonds- und Versicherungsgeschäften. Baufi100 erbringt keine
Beratungsleistung, insbesondere keine Rechts- und
Steuerberatungsleistung.
Baufi100 wird für
die von dem Kunden mitgeteilten Daten an geeignete Kooperationspartner (
Banken, Bausparkassen, Fonds- und Versicherungsgesellschaften) mit dem
Ziel der Vermittlung eines Vertragsabschlusses zwischen dem
Kooperationspartner und dem Kunden weiterleiten. Baufi100 wird somit
beauftragt, jeglichen Schriftverkehr der im Zusammenhang mit der
Finanzierung steht, in Empfang zu nehmen. Der Kunde erklärt sich damit
ausdrücklich einverstanden.
Baufi100
wird die vom Kunden mitgeteilten Angaben hinsichtlich des
Finanzierungsobjektes und seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
nur vorprüfen. Die endgültige Prüfung obliegt ausschließlich dem
angesprochenen Kooperationspartner als zukünftigen
Vertragspartner des Kunden.
4.
Gewährleistung und Haftung durch Baufi100
Die von Baufi100 veröffentlichen
oder dem Kunden mitgeteilten Konditionen
von Baufi100
sind freibleibend. Baufi100 übernimmt keine Haftung für die Beibehaltung oder
Aufrechterhaltung dieser Konditionen der
Kooperationspartner bis zu einem Vertragsabschluss mit dem Kunden.
Baufi100 weist ausdrücklich darauf hin, dass die von Baufi100
beauftragten Kooperationspartner jederzeit berechtigt sind, ihre
Konditionen und Angebote zu verändern. Sobald Baufi100 und der Kunde im
Rahmen der weiteren Vertragsverhandlungen Konditionen als „verbindlich“
bezeichnen, gelten diese Konditionen vorbehaltlich der endgültigen
Bonitäts- und Beleihungsprüfung durch den Kooperationspartner. Dem
Kunden ist bekannt, dass Baufi100 nicht ermächtigt ist, für
Kooperationspartner verbindliche Willenserklärungen
abzugeben.
Da wir nicht ausschließen können, dass Inhalte von Links nach unserer
Sichtung und Prüfung verändert wurden, distanzieren wir uns
ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkter Seiten und erklären,
uns diese Inhalte nicht eigen zu machen. Diese Erklärung gilt für alle
auf dem Internetangebot von "baufi100.de" angebotenen Links.
5.
Vertragsschluss
Vertragsabschlüsse
über Darlehen- Bauspar- Fonds- und Versicherungsverträge kommen
ausschließlich aufgrund einer verbindlichen Zusage des
Kooperationspartners und des Kunden zustande. Hierfür gelten ausschließlich die
Konditionen, die vom Kooperationspartner im Zeitpunkt des verbindlichen
Vertragsabschlusses zugesagt werden.
Dem
Kunden ist bekannt, dass Baufi100 aus diesen Vertragsabschlüssen in
keiner Weise gegenüber dem Kunden verpflichtet ist. Evtl. Ansprüche
bestehen ausschließlich im Verhältnis des Kunden zum
Kooperationspartner.
6. Datenschutz
Die von dem Kunden
zur Verfügung gestellten Daten werden nach den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert, verarbeitet und genutzt.
7. Aufklärung
des Kunden
Baufi100
macht den Kunden auf folgendes aufmerksam:
- Nach Ablauf der Zinsbindefrist kann der marktübliche Zinssatz
über aber auch unter dem
abgeschlossenen Zinssatz liegen.
- Bei einer Tilgung von 1% ohne Berücksichtigung von
Sondertilgungen läuft die Finanzierung
auf jeden Fall über 30 Jahre.
- Bei Arbeitslosigkeit muss die monatliche Finanzierungsrate auch
noch zu tragen sein; Das gleiche
gilt auch bei Ausfall eines Gehaltes durch Erziehungsurlaub, Tod, Unfall usw.
- Wir empfehlen für den Todesfall eines Darlehensnehmers, für jeden
Darlehensnehmer bei
Abschluss der Baufinanzierung zeitgleich eine Risikolebensversicherung in Höhe der
Darlehenssumme abzuschließen
- Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
8. Salvatorische Klausel (Schlussbestimmung)
Sollte eine Klausel
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
werden die übrigen geregelten Klauseln hiervon nicht berührt.
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